Kiefernsarg hell - die-verbrenner.de

Modell K105

Kiefernsarg natur,
konisch geschliffen.

Länge: 200 cm
Breite: 60-65 cm
Höhe: 52 cm

Kiernsarg gebeizt - die-verbrenner.de

Modell K205

Kiefernsarg gebeizt,
konisch geschliffen.

Länge: 200 cm
Breite: 60–65 cm
Höhe: 52 cm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Aufträge und Dienstleistungen werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für die K & K Handels GmbH nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen wird.

2. Vertragsinhalt

Angebote sind freibleibend. die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von der K & K GmbH schriftlich bestätigt ist.

3. Lieferung / Versand

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der K & K Handels GmbH maßgebend. K & K Handels GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese sind vom Besteller anzunehmen. Die genannte Lieferzeit bezieht sich auf die Fertigstellung im Lieferwerk oder Bestand im Lager und kann unverbindlich zugesagt werden. Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus. Bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Willens der K & K Handels GmbH liegen, verlängert sich die Lieferfrist. Dies gilt auch, wenn bei Vorlieferanten (In- oder Ausland) diese Ereignisse freie Lieferung vereinbart wurde. Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandvorschriften sind mit der Bestellung zu geben, andernfalls wird die Ware nach bestem Ermessen ohne Verbindlichkeit zugesandt. Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf Anforderung und Kosten des Bestellers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die K & K Handels GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. Erkennbare Schäden an Liefergut sind dem Transportführer und der K & K Handels GmbH direkt schriftlich bekannt zu geben. Wünscht der Besteller eine Verschiebung des Liefertermins, so bedarf eine Vereinbarung darüber der Schriftform.

4. Preis und Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer) hat bei Lieferung/Installation ohne Abzug zu erfolgen. Die Preise gelten jeweils ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung, Transport und Aufstellung. Die genannten Preise für Verpackung und Transport sind unverbindliche Richtpreise. Die K & K Handels GmbH behält sich vor, diese nach oben oder unten zu berichtigen und den bei der Lieferung tatsächlich vorliegenden Verhältnissen anzupassen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückhaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisung und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei K & K GmbH eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht der K & K GmbH das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat die K & K Handels GmbH das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstige Kosten zu tragen. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen und nur erfüllungshalber; Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Der Besteller haftet in jedem Falle ersatzweise für die Zahlung, auch wenn der Auftrag für Rechnung eines Dritten erteilt wurde. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, behält sich die K & K Handels GmbH vor, Preise vor verbindlicher Annahme einer Bestellung jederzeit einseitig zu ändern. Die K & K Handels GmbH ist auch berechtigt, eventuelle Listen mit unverbindlich empfohlenen Preisen für den Endverbraucher jederzeit ersatzlos aufzuheben. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der K & K Handels GmbH und dem Abnehmer Eigentum der K & K Handels GmbH und der erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldierung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der K & K Handels GmbH. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungszession sind ihm nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverkäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an die K & K Handels GmbH ab; die K & K Handels GmbH nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes der K & K Handels GmbH ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegen über der K & K Handels GmbH nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf verlangen der K & K Handels GmbH hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen der K & K Handels GmbH zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für die K & K Handels GmbH vor, ohne daß für Letzten daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengungen der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der K & K Handels GmbH gehörenden Waren, steht der K & K Handels GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an den neuen Sachen im Verhältnis des Fakturen-Wertes der Vorbehatlsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig, das der Abnehmer der K & K Handels GmbH im Verhältnis des Fakturen-Wertes der verarbeiteten bzw. verbunden, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die K & K Handels GmbH verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und gleich ob ohne oder nach Vereinbarung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabrechnung nur in Höhe des Faktura-Wertes der Vorbehatlsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer die K & K Handels GmbH unverzüglich unter Übergabe der für Interventionen notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf Kosten gegen Schäden versichern zu lassen.

6. Gewährleistung

Die K & K Handels GmbH übernimmt die Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die K & K Handels GmbH gewährleistet im Regelfall für die Zeit von 6 Monate ab Übergabe, daß die neue Ware bis zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fehlern ist. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen zunächst in dem Recht zur Nachbesserung, Ersatzlierferung oder Neuerbringung der Leistung, wodurch sich die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Solange die K & K Handels GmbH den Verpflichtungen auf Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nachkommt, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung insgesamt vorliegt. Gewährleistung ist ausgeschlossen wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Die Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich, bei offensichtlichen Mängel spätestens binnen 8 Tagen, bei nicht erkennbaren Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich gestellt werden. Der Besteller trägt die Kosten einer Untersuchung durch die K & K Handels GmbH, wenn die Mängelrüge unbegründet war. Insoweit gelten die jeweiligen Preislisten für Servicearbeiten. Für gelieferte Erzeugnisse, die wir von dritter Stelle bezogen haben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Erzeugnisse, zustehenden Ansprüche. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf unsachgemäßen Betrieb, Nichteinhaltung der für die vom Hersteller empfohlenen Spezifikationen aufweisen oder für die Folgen unsachgemäßer Behandlung des Liefergegenstandes.

7. Haftung

Die Haftung des Lieferanten richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbestimmungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche –auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die K & K Handels GmbH, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gibt der Hersteller für die Mängelfreiheit der gelieferten Ware eine Garantie, so können Gewährleistungsansprüche uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn und soweit der Kunde zuvor den Hersteller aus der Garantie erfolglos in Anspruch genommen hat.

8. Software / Schriften

Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechts richtet sich nach den Produkten beigepackten Bestimmungen des Vorlieferanten. Die auf ausgelieferten Programmträgern oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise –auch Dritter- Vervielfältigung von technischen Unterlagen und Dokumentationen ist untersagt.

9. Schutzrechte

Die K & K Handels GmbH gewährleistet, daß überlassene Produkte bei vertragsmäßiger Nutzung keine Rechte Dritter verletzten. Der Besteller wird die K & K Handels GmbH von Schutzrechtsbehauptungen Dritter in Kenntnis setzten und der K & K Handels GmbH die Rechtsverteidigung überlassen.

10. Exportbeschränkungen (Embargobestimmungen)

Bestimmte Lieferungen der K & K Handels GmbH erfolgen vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung oder den Regelungen eines anderen Lieferlandes sowie dem deutschen Außenwirtschaftrecht. Der Besteller hat Kenntnis davon genommen und verpflichtet sich, die ihm von der K & K Handels GmbH mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.

11. Datenschutz

Wir speichern personenbezogene Daten unserer Geschäftspartner die zum Geschäftsverkehr notwendig sind. Diese Daten werden an Dritte nicht weitergegeben.

12. Allgemeines

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Köln. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person, oder hat er Wohn- und Geschäftssitz im Ausland, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, Köln.

Stand:3/2011